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WIR

Wir vom Verein «wir im tiergarten» möchten die Gemeinschaft fördern und die Bewohner untereinander vernetzen. Dafür organisieren wir seit der Gründung 1997 gesellschaftliche und kulturelle Anlässe.  

Dafür stehen uns ein Gemeinschaftsraum und eine Vereinswohnnung zur Verfügung. Die Bewohner des Tiergartens können die Wohnung für kleinere Veranstaltungen wie auch für Übernachtungen von Gästen mieten. Der Gemeinschaftsraum kann für grössere Veranstaltungen gemietet werden. 

Wir finanzieren uns über Mitglieder- und Gönnerbeiträge und die Vermietung der Räumlichkeiten. Aktuell zählt unser Verein um die 120 Mitglieder bzw. Haushalte.  

 

Die Veranstaltungen stehen allen Bewohnern des Tiergartens offen. ​

Frauen-Holding-Hände

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Mitmachen

Hast Du eine Idee was der Verein noch machen könnte? Willst Du die vielleicht auch gleich umsetzen? Möchtest Du Dich sonst engagieren? Wir sind immer dankbar für Helfer! Melde Dich einfach unter kommunikation@imtiergarten.ch.

Wir vom Vorstand

Der Vorstand, das sind im Moment wir sieben Andrea, Andreas, Claudia, Julia, Jürg, Eric und Marco.

Andrea

077 449 18 25

Andreas

079 252 87 50

Eric

079 649 65 46

Madeleine

078 633 34 98

Jürg

079 876 09 21

VEREINSSTATUTEN

 

 

 

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „wir im tiergarten“ besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein mit Sitz in Zürich, für den die Bestimmungen van Art. 60 ff ZGB gelten, soweit diese Statuten nicht eine andere Regelung vorsehen.

Art. 2 Zweck und Tätigkeit
Der Verein „ wir im tiergarten“ bezweckt die Förderung der Gemeinschaft in der Siedlung Im Tiergarten, 8055 Zürich. Er tut dies mittels geeigneter Aktivitäten und mit der Miete einer Wohnung in der Siedlung, die den Vereinsmitgliedern und anderen Interessierten zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht.

Art. 3 Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel bestehen aus:

  • den ordentlichen Mitgliederbeiträgen, die halbjährlich oder jährlich erhoben werden

  • und deren Höhe vom Vorstand jeweils per 1. Januar festgesetzt wird

  • aus freiwilligen Zuwendungen

  • aus allfälligen Extrabeiträgen, die von der Vereinsversammlung zu beschliessen sind.

Art. 4 Organe
Die Organe des Vereins sind:

  • die Vereinsversammlung

  • der Vorstand

Art. 5.Vereinsversammlung
Der Vereinsversammlung obliegen:

  • der Erlass und die Änderung der Statuten

  • die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten (fakultativ)

  • die Wahl des Vorstandes

  • die Aufsicht über den Vorstand

  • die Wahl einer Revisorin oder eines Revisors (fakultativ)

  • die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes (Decharge)

  • der Beschluss von Extrabeiträgen gem. Art. 3

  • die Auflösung des Vereins.


Art. 6 Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Deren Amtsdauer beträgt jeweils 1 Kalenderjahr (1.Januar bis 31. Dezember).

b) Ihm obliegen:

  • alle anfallenden Geschäfte des Vereins, namentlich die Verwaltung der gemeinsam betriebenen Wohnung und des Gemeinschaftsraumes.

  • die Vertretung des Vereins gegen aussen.

  • die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern.


c) Er bezeichnet aus seiner Mitte eine Kassiererin oder einen Kassierer.

d) Über wichtige Vorstandssitzungen - und beschlüsse führt der Vorstand Protokoll. Er erstellt z.Hd. der Vereinsversammlung alljährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Jahresrechnung (erstmals per 30. September 1998).

Art. 7 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Bewohnerin oder jeder Bewohner der Siedlung "Im Tiergarten" werden. Die Aufnahme erfolgt durch Einzahlung des Mitgliederbeitrages. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied mit mindestens 2 Jahresbeiträgen im Rückstand ist. Der ordentliche Austritt aus dem Verein kann nur auf Ende September oder Ende März unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen.

Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss endigen. Dieser kann namentlich bei vereinsschädigendem Verhalten beschlossen werden. Einem ausgeschiedenen Mitglied steht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu.

Art. 8 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Art. 9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur gültig beschlossen werden, wenn an der betreffenden Vereinsversammlung zwei Drittel der Anwesenden dem Antrag zustimmen.

Art. 10 Vereinsgründung/Inkrafttreten der Statuten
Diese Statuten traten mit ihrer Annahme durch die Gründungsversammlung vom 30. September 1997 in Kraft.

 


Revidiert am 15. November 2002
Revidiert am 14. November 2006

MITGLIED WERDEN

Mitgliederbeitrag: Fr. 50.- pro Jahr und Haushalt

Wir freuen uns, dass Du dabei bist!

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Konto/ Zahlbar an

CH07 0900 0000 8739 0279 9

wir im tiergarten

Im Tiergarten 18

8055 Zürich

 

Gönnerbeitrag: nicht limitiert

Referenz: Gönner Verein Tiergarten

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