top of page

Gemeinschaftsraum

Im Gemeinschaftsraum findet ein Grossteil unserer Anlässe statt.

Der Gemeinschaftsraum ist mal Bar, mal Kino, mal Public-Viewing, mal Kinderpartyparadies. Wenn gerade keine Veranstaltung des Vereins stattfindet, können ihn alle Bewohnerinnen des Tiergartens für gewisse private Veranstaltungen mieten. Der Treppenabgang  zum Gemeinschaftsraum befindet sich hinter dem Kiesplatz vis à vis TG 2.

​

Konditionen:

Vereinsmitglieder CHF 65 / Tag

Nichtmitglieder CHF 130 / Tag

​

Kontakt:
Marco Fetz

079 520 44 65

gemeinschaftsraum@imtiergarten.ch

​

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschätzte Tiergartenbewohner/innen

​

Sie beabsichtigen, einen Anlass im Gemeinschaftsraum durchzuführen? Wir wünschen Ihnen dazu gutes Gelingen. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich mitten in einer ruhigen Wohnsiedlung befinden. Rücksichtnahme auf die umliegenden Hausbewohner/innen ist ein absolutes MUSS. Meistens treten Lärmbelästigungen beim Verlassen des Raumes auf. Bitte orientieren Sie Ihre Gäste entsprechend und gestalten Sie Ihren Anlass so, dass wir den Gemeinschaftsraum auch in Zukunft für Feste zur Verügung stellen können.

​

Damit Sie, Ihre Nachbarn und die nächsten Veranstalterinnen zufrieden sind, braucht es einige Verhaltensregeln und Hinweise:

​

1. Die Übergabe erfolgt vor dem Anlass, damit Sie genügend Zeit finden, um alles vorzubereiten. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit der zuständigen Person. Vergessen Sie nicht, gleichzeitig auch den Termin für die Abnahme zu fixieren.

Vergewissern Sie sich, dass im Raum alles intakt ist. Beschädigungen und nicht funktionierende Geräte, Lüftung, Lampen, Steckdosen etc. melden Sie bitte umgehend bei der Übergabe. Nach dem Anlass erfolgt die Rückgabe durch die Person mit der Sie den Termin fixiert haben.​

 

2. Der Raum hat eine zulässige Kapazität von max. 40 Personen (gemäss Feuerpolizei der Stadt Zürich).

​​​

3. Der Zugang zum Gemeinschaftsraum führt über die Aussentreppe neben dem Haus 6a. Der Zugang via Tiefgarage ist nicht gestattet.

​

4. Während dem Anlass müssen Türen zur Aussentreppe und zur Tiefgarage geschlossen bleiben, damit keine Lärm nach aussen dringt. Der Aufenthalt im Bereich der Tiefgarage ist verboten.

​

5. Die Nachtruhe gilt an Werktagen ab 20:00 Uhr an Freitagen und Samstagen gilt sie ab 22:00 Uhr. Der Veranstalter, die Veranstalterin hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe eingehalten wird.

​

6. WICHTIG: Beim Verlassen des Raumes über die Aussentreppe sind die Gäste darauf aufmerksam zu machen, dass draussen Ruhe zu herrschen hat. Nach 20:00 Uhr gilt die Nachtruhe ausserhalb auch an Wochenenden und Feiertagen.

​

7. Vor der Rückgabe ist der Gemeinschaftsraum zu reinigen (Staubsaugen, feuchtes Abwischen der Oberflächen wie Tische, Stühle, Einbauküche und Barkorpus). Stühle sind zusammengeklappt im Depot, die Tische der Wand entlang zu platzieren. Die Toiletten sind sauber zu reinigen.

​

8. Bei der Rückgabe sind allfällige Beschädigungen zu melden.

​

9. Notfallnummern bei Stromausfall o.ä. sind auf der Innenseite der Türe angeschlagen. Die Hauswarte sind von Mo – Fr bis 17:00 Uhr erreichbar.

​

10. Bei Zuwiderhandlung dieser Regeln kann der Vorstand beschliessen, die fehlbaren Veranstalter/innen von der weiteren Benutzung des Raumes auszuschliessen.

bottom of page